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TabletopWelt

KFKA zum Leben - Teil 5


Raven17

Empfohlene Beiträge

Ibis Budget kenn ich nur von nem Jungesellenabschied in Amsterdam....war schon grenzwertig. 7 Leute, 2 Doppel- ein 3er-Zimmer. Das dritte Bett hing quer über den anderen beiden :D

...etwas unruhige Nacht wenn der betrunkene 80kg Kollege jederzeit auf dich knallen kann :D 

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vor 14 Stunden schrieb Eldanesh:

 

...etwas unruhige Nacht wenn der betrunkene 80kg Kollege jederzeit auf dich knallen kann :D 

 

Alles ne Frage des Pegels würde ich sagen, wenn du am Ende eines Junggesellenabschieds noch über sowas nachdenken kannst, seh ich da noch Optimierungsbedarf. :D (Beim Penny gibts übrigens für 3€ echt guten Wein, der auch nach intensivem Konsum keinen allzugroßen Kater verursacht....sag ich mal so nach einer ibu :D )

bearbeitet von Halbling

Sammelprojekt: 40k, Mordheim, Necromunda und mehr!

SUCHE alte 40k Pappgeländesets aus den 90ern

Dream as you'll live forever; live as you'll die tomorrow.
-James Dean

 

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Da ich im Freizeitbereich keinen passenden Thread gefunden habe und sich ein eigener Thread nicht lohnt frage ich mal hier nach.

 

Und zwar habe ich eine Frage zum Cricket; hab zwar schon gegoogelt, aber irgendwie noch nicht die passende Antwort gefunden.

 

Gibt es bereits einen Punkt, wenn man den Ball aus dem Infield schlägt, oder muss man auch einen Run machen? In 98% aller Fälle folgt die Kamera dem Ball und ich sehe nicht was der Schlagmann und sein Teamkollege machen. Meistens schwenkt die Kamera auch erst wieder in die Mitte, wenn der nächste Ball geworfen wird. Oft sieht es also so aus, als würde der Schlagmann seinen Platz nicht verlassen.

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Ist ne Klammer, 2,5 x 4 cm.

 

War um ein aufgerolltes Kabel geklemmt.

"BODOK mit K!" *mit Sand bewerf* "BODOK mit K!" *mit Sand bewerf* "BODOK!" *mit Sand bewerf*...

 

"KRETE mit K!" *mit Sand bewerf* "KRETE mit K!" *mit Sand bewerf* "KRETE mit K!" *mit Sand bewerf*...

 

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Ich habe eine tägliche Arbeitszeit von 9-16 Uhr. Habe gestern von meinem Chef eine Abmahnung bekommen, weil ich zu oft zu lange in der Pause war (also länger als 30 min). Die Sache ist die: wir haben ein Zeiterfassungssystem, bei dem man sich für die Pause abmelden muss.

Jetzt meine Frage: kann man überhaupt dafür abgemahnt werden, wenn die Zeit doch gar nicht bezahlt wird? Wichtig zu erwähnen wäre hierbei, dass wir nur eine kleine Küche haben, in der zwei Barhocker an der Fensterbank stehen. Also keine geeignete Umgebung, in der man essen kann.

Also nochmal: ist das legitim?

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Ja, kann man. 

Bei Zeitverstößen wird man in der Regel sogar fristlos verabschiedet. 

 

Denkanstoß - Du wirst nicht für die zu lange Pause, sondern für die daraus folgende zu kurze Arbeitszeit angezählt und weil Du Dich nicht an Euren Vertrag hälst. 

 

 

Aus Wartungstechnischen Gründen wurde das Licht am Ende des Tunnels vorrübergehend ausgeschaltet, wir danken für Ihr Verständnis.

 

*****Champion des Imperators

"Primus inter pares" - Hoher Rat zu Terra

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Dazu muss man mehr über die Umstände wissen. Was steht im Arbeitsvertrag? Habt ihr womöglich Gleitzeit? Ist eine tägliche Arbeitszeit vereinbart? Oder eine wöchentliche?

"Defeat...retreat...those are none of my words. I don´t understand those definitions. I don´t understand when things go wrong. I don´t understand mistakes. But i do understand this: I understand victory and i understand never surrendering. No matter how bad things go, my heart and my mind will carry my body when my limbs are too weak."

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Grundsätzlich rechtlich in Ordnung. Einzige Frage wäre, ob Du vor der Abmahnung 

schon mal auf die Verfehlungen hingewiesen und ggf. ermahnt wurdest. 

Heil der Herrin und ihrem Champion

Windeln und Politiker sollten regelmäßig ausgetauscht werden - aus dem selben Grund!

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Naja, es ist so: ich habe lediglich 5 min überzogen aus dem Umstand heraus, dass ich nach draußen muss, um mir was zu essen zu holen. Wir dürfen in der Küche nichts warm machen bzw. können, wie gesagt, nicht ordentlich dort essen. Ergo kein echter Pausenraum. Zumal ich nicht der einzige bin, der überzieht. Vor allem unsere Raucher nehmen sich 30 min Pause plus Raucherpause. Das nicht nur eine Lappalie sondern eher schon Schikane in meinen Augen. 

 

Mir ging es darum, ob das rechtlich zulässig ist, eben wegen der Zeiterfassung. Aber Konsens hier scheint ja zu sein, dass es legitim ist. 

bearbeitet von OnkelFelix
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vor 4 Stunden schrieb OnkelFelix:

weil ich zu oft zu lange in der Pause war

 

Das hörte sich hier aber anders an, als lediglich 5 Minuten überzogen.

 

Wenn du zu oft zu spät aus der Mittagspause kommst, ist dies ja nichts anderes, als wenn du morgens zu oft zu spät zur Arbeit erscheinst.

Natürlich ist da eine Abmahnung gerechtfertigt.

 

Habe mal kurz was zu Pausenräumen gegoogelt:

https://www.haufe.de/arbeitsschutz/gesundheit-umwelt/pausenraeume-welche-rechtlichen-anforderungen-gibts_94_258742.html

 

Und ich finde es schon, sorry, eine komische Ausrede zu sagen, weil mir der Pausenraum zu klein ist muss ich draußen essen und dann ist ja klar, das ich zu spät zur Arbeit erscheine.

Also ich nehme mir in der Regel morgens Brot mit. Esse diese am Arbeitsplatz. Oder im Auto, wenn ich unterwegs bin. Ich glaube nicht, das irgendwo das Recht auf eine warme Mahlzeit verbrieft ist.

Das ist nicht tot, was ewig liegt, bis dass die Zeit den Tod besiegt!

 

NBL ! Unsere Blood Bowl Liga am Niederrhein  Reaper´s Fantasy Skirmish-Tabletop - Warlord P500 Alien vs. Predator - Hadleys Hope

 

 

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Da sollte auch ein "angeblich" stehen. 

 

Ich versuche die 30 min einzuhalten. Zumal wir hier von 3 mir vorgelegten Vorfällen reden. 5 min sind echt kein Grund dermaßen auf die Kacke zu hauen, zumindest hatte ich mit vorigen Arbeitgebern nie das Problem in der Hinsicht. Dann macht man halt 5 min länger. 

Ich sehe nicht den Rechtfertigungsgrund, da es andere ja auch nicht packen und dazu noch mindestens 10 min rauchen. Mir ist schon klar, dass überzogene Pausen eine Abmahnung rechtfertigen, aber hier bin ich mir sicher, dass aus anderen Umständen ein Grund vorgeschoben wurde. Wir haben nämlich teilweise keine Krankenscheine und Urlaubstage bezahlt bekommen. Aber ich bin der einzige vor Ort, der mal aufmuckt. 

 

Mir ging es per se um die Zeiterfassung. 

bearbeitet von OnkelFelix
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Ok, so hört sich das auch schon ganz anders an. Das wirkte zuerst anders. Vor allem mit dem "mir ist der Pausenraum zu klein"-Begründung.

 

So hört sich das einfach nach einem scheiß Arbeitgeber an...

Das ist nicht tot, was ewig liegt, bis dass die Zeit den Tod besiegt!

 

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Formal ist es ein Abmahnungsgrund. Kannst mit nem Anwalt drüber reden (hast du Rechtsschutz? Erstgespräch kostet dann nix), aber mach dir da nicht all zu viel Hoffnungen. 


Allerdings, vermute ich, geht es nicht darum. Sieht mir mehr danach aus, als ob dein Chef einfach nur was sucht um dich los zu werden. Und wer sucht findet halt immer. Die Erklärung lieferst du ja selber:

Zitat

Wir haben nämlich teilweise keine Krankenscheine und Urlaubstage bezahlt bekommen. Aber ich bin der einzige vor Ort, der mal aufmuckt. 

Wenn das stimmt und du es nachweisen kannst, kannst du ihm daraus nen Strick drehen, bei sowas kennen Arbeitsrichter im Regelfall keinen Spass und kein Pardon. 

Allerdings: jobmäßig wirst dich so oder so umgucken müssen. Und es sieht im Lebenslauf einfach besser aus von sich aus zu kündigen...

bearbeitet von Eldanesh
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Klar, der sucht nur einen Vorwand. Hat 2016 kurz vor Weihnachten einfach mal einem Mitarbeiter alle Termine gestrichen unter dem Vorwand, es gäbe keine Arbeit mehr. Tatsächlich war er nur angepisst, dass der Kerl sich keine Überstunden und die Arbeit bei der Mutterfirma hat aufdrängen wollen. (Ja unser Chef ist nicht nur knickerig sondern gleichzeitig auch noch launisch.) Ich betone, der Mitarbeiter wurde bis April 2017 nicht ordnungsgemäß gekündigt. End vom Lied: mein Chef kam vor das Arbeitsgericht und wurde verknackt. Nachzahlung von Gehältern bis April, verweigerte Krankenscheine und Urlaubstage.

 

Halten wir fest, dass mein Betrieb und mein Chef beim Arbeitsgericht bekannt sind, an sich also schon mal gut.

 

Ja, mir ist klar, dass ich eine neue Arbeit brauche und das war sowieso schon in die Wege geleitet. Ich möchte erwähnen, dass ich zur Zeit noch als Werkstudent gelistet bin und jetzt zum Frühjahr zwei gute Vollzeitstellen angeboten bekommen habe. Der Knackpunkt: das wird sich mindestens ein, wenn nicht zwei Monaten ziehen. D.h. ich muss bis dahin überleben. 

 

Hier stellt sich das eigentliche Problem dar. Der gute Mann hat mich nämlich von der Mutterfirma, bei der wir Projektarbeit machen, wieder in die Tochterfirma gepackt, welche quasi ein und dasselbe Büro haben. Bei letzterer bin ich formal angestellt, die Arbeit da kann man am besten mit Call-Center assoziieren. Nur hat der Penner das ein paar Tage vor Weihnachten gemacht, ohne Ankündigung, nichts. Dort hatte ich meine geregeltes Einkommen, jetzt bin ich wieder in Konkurrenz mit anderen Arbeitskräften und werde nur dann bezahlt, wenn ich komme. 

 

Ich habe für den Abrechnungszeitraum vom 25.12.17 bis zum 19.1.18 knappe 300€, wo ich vorher mit 900€ stand. D.h. ich kann noch nicht einmal meine Miete zahlen. Innerhalb dieses Zeitraum fallen aber 2 Wochen Betriebsferien aufgrund von Auftragsmangel, was unter Betriebsrisiko läuft. Ich habe 3 Urlaubstage vom letzten Jahr noch übrig, aber das reicht ja vorne und hinten nicht. 

 

Ich habe angeboten, dass man mir meinen Jahresurlaub in die Betriebsferien setzt, sodass ich diesen Monat nicht komplett aufgeschmissen bin. Er will mir aber keinen gewähren, da ich noch keinen Urlaub "erarbeitet" habe (ja, wir haben ein bescheuertes System, bei dem man Urlaubstage pro Monat erarbeitet, was ich auch schon mehrfach angefochten habe) und er nicht wissen könne, wie lange noch da bleibe. Er sei da ja Geschäftsmann. :)

 

 

Kann ich die Urlaubstage für erwähnten Zeitpunkt mit einem Anwalt einfordern? Ich meine, es sind ja nun mal Betriebsferien. Ich habe zwar schon ordentlich gegoogelt, aber zu meinem konkreten Fall steht da nix. 

bearbeitet von OnkelFelix
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Also irgendwas stimmt bei Dir absolut nicht.

 

# Du kannst kein Werkstudent sein, wenn Du jeden Tag von 09:00 - 16:00 Uhr Arbeitszeit hast (abzüglich der Pause)... 

# Urlaubstage kann man nicht per se mitnehmen. Wenn Du Deinen Urlaub nicht bis zum Jahresende nimmst, hast Du Pech gehabt - soweit das schuldhaft verursacht war, oder Dein A Vertrag nichts anderes sagt 

# grundsätzlich kann Dir Dein AG auch die Stückelung des Urlaubes verweigern, da Du bestrebt sein musst, den Großteil des Urlaubes zusammen zu nehmen 

# die Betriebsferien muss er Dir dann aber nach Deinen Sollstunden bezahlen, die sind sein kaufmännisches Risiko 

 

Such Dir dringend einen Arbeitsrechtler! 

Aus Wartungstechnischen Gründen wurde das Licht am Ende des Tunnels vorrübergehend ausgeschaltet, wir danken für Ihr Verständnis.

 

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Äh..wie sieht denn dein genaues Angestelltenverhältnis aus? 

Das was du hier beschreibst ist in einem normalen Arbeitsverhältnis schlicht sittenwidrig.

 

(1) Urlaub wird nicht "erarbeit", sondern ist ein festgelegter Anspruch im Arbeitsvertrag. Der gesetzliche Mindestanspruch liegt bei 24 Tagen bezahlten Urlaub bei 6 Werktagen die Woche. Einfach gesagt: 4 Wochen bezahlter Urlaub sind bei Vollzeitstellen gesetzliche Pflicht. Endet das Arbeitsverhältnis, wird der Anspruch anteilig verrechnet: Gehe ich nach 3 Monaten bekomme ich 1/4 vom Jahresurlaub usw. 

 

(2) Ein Wechsel von einer Mutter- in eine Tochterfirma kann ein Arbeitgeber nicht einfach so machen. 

 

(3) "Bezahlen wenn ich komme". Geht einfach nicht, sittenwidrig. Der AG trägt grundsätzlich das Risiko der Beschäftigung, was nicht auf den AN verlagert werden kann. Gehalt auf Stundenbasis gibt es nur bei Mini-Jobs. D.h. 450€ im Monat. Oder formale Selbstständigkeit. 

 

EDIT: geninjaed. Dem letzten Satz von Raven kann ich nur zustimmen! 

bearbeitet von Eldanesh
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Da schüttelt der Controller in einem menschenfreundlichen Unternehmen den Kopf und fragt sich:

Geht's noch? E-kel-haft.

 

Warhammer CE - ein Regelwerk für passionierte Warhammerspieler! Angewendet in den folgenden Kampagnen

Das Götzenbild des Gork (2017)

DIe Tränen der Isha (2018)

Der Groll des Drong - (2019-2020)

Waaagh! Grom! (aktuell)

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Am 21.1.2018 um 10:38 schrieb Raven17:

# grundsätzlich kann Dir Dein AG auch die Stückelung des Urlaubes verweigern, da Du bestrebt sein musst, den Großteil des Urlaubes zusammen zu nehmen 

 

 

Ist das tatsächlich irgendwo gesetztlich geregelt?

Das ist nicht tot, was ewig liegt, bis dass die Zeit den Tod besiegt!

 

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Paragraph 7 Absatz 2 Bundesurlaubsgesetz.

"Defeat...retreat...those are none of my words. I don´t understand those definitions. I don´t understand when things go wrong. I don´t understand mistakes. But i do understand this: I understand victory and i understand never surrendering. No matter how bad things go, my heart and my mind will carry my body when my limbs are too weak."

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vor 14 Minuten schrieb Zaknitsch:

 

 

Ist das tatsächlich irgendwo gesetztlich geregelt?

 

 

Jop -

 

 

Gerade eben schrieb Thannock:

Paragraph 7 Absatz 2 Bundesurlaubsgesetz.

 

 

eben da.

Aus Wartungstechnischen Gründen wurde das Licht am Ende des Tunnels vorrübergehend ausgeschaltet, wir danken für Ihr Verständnis.

 

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