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TabletopWelt

KFKA zum Leben - Teil 5


Raven17

Empfohlene Beiträge

Ich hatte in meiner BR-Zeit reglmäßig den umgekehrten Fall, nämlich das Vorgesetzte maximal 2 Wochen am Stück bewilligen wollten.

Da musste ich regelmäßig mit der Keule drohen ....

Das Bundesurlaubsgesetz ist da schon sehr deutlich ....

Der Urlaub dient der Wiederherstellung der vollen Arbeitsfähigkeit, das klappt am Besten, wenn länger ist.

bearbeitet von Bretonii

Heil der Herrin und ihrem Champion

Windeln und Politiker sollten regelmäßig ausgetauscht werden - aus dem selben Grund!

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Jepp Haupturlaub sollte mindestens 2 Wochen am Stück sein.

 

Eigentlich wares erst Urlaub, wenn man wieder auf die Arbeit zurückkommt und einem alle Passworter entfallen sind :D

Warhammer CE - ein Regelwerk für passionierte Warhammerspieler! Angewendet in den folgenden Kampagnen

Das Götzenbild des Gork (2017)

DIe Tränen der Isha (2018)

Der Groll des Drong - (2019-2020)

Waaagh! Grom! (aktuell)

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Ich habe ein Problem mit meinem Internetanbieter 1&1.

 

Kurz: Er liefert nicht das, was wir vertraglich festgelegt haben.

 

Lang:

 

Als ich mit meiner Freundin zusammen gezogen bin haben wir uns erst einmal für günstiges Internet entschieden. Eine 6.000er Leitung, mehr wollten wir uns aus Kostengründen nicht leisten. Aus der Dose kamen round-about 2000. Ok, 1/3, nicht schön. Aber im Rahmen dessen, was man so beim Querlesen erfährt.

Dann wollten wir irgendwann mehr. Langsames Internet nervt dann ja doch irgendwann.

Mit 1u1 kommuniziert. Neuen Vertrag und eine Umstellung auf 16.000 (letztes Jahr im Juli).

 

Merklich keinen Unterschied seit der Umstellung. Der Speedtest sagt uns: Aus der Dose kommen weiterhin round-about 2000.

 

Wir wieder Kontakt zu 1u1 aufgenommen. Dort wurde es stotterich auf der anderen Seite. Man hätte uns nie den 16.000er Vertrag verkaufen dürfen, da dies hier eh nie ankommen würde. Wie und was das weitere Prozedere wäre, müsste geklärt werden. Sorry hier, Entschuldigung da.

Eine Rückerstattung der bezahlten aber nicht leistbaren Leitungen sei aber wohl das mindeste. 1u1 meldet sich nach eigenen Angaben in den nächsten 2 Wochen.


Das war vor ca. 4 Wochen. Natürlich meldete sich keiner

 

Wir haben dann vor 1 Woche eine Email an 1u1 verfasst. Hier ging es noch um eine Vertragsverlängerung, wo wir eine 2wöchige Kündigungsfrist einer Verlängerung widersprechen wollten. Zusätzlich wollten wir gerne wissen wo unser Rückruf bleibt, aufgrund der anderen Thematik (uns einen Vertrag zu verkaufen, wo 1u1 weiß, dass sie diese Leistung gar nicht bringen können).

 

Es folgte 2 Tage später "prompt" ein Rückruf.

 

Die Dame am anderen Ende der Leitung wollte mit uns allerdings nur reden, warum wir die Verlängerung nicht wollten, was man uns stattdessen anbieten sollte... etc... So ein übliches Verkäufergespräch.

 

Da bin ich dann ein wenig "direkter" geworden und habe der Frau erst einmal erklären müssen was unser eigentliches Problem sei. Sie könne da ja nichts machen. Sie ist dafür nicht zuständig. Sie könne uns aber verstehen (bla...).

Wie und wer und womit man uns bei unserem Problem helfen könne, konnte sie uns aber auch nicht sagen.

Aber sie konnte bestimmt 5mal nachfragen, ob wir nun wirklich die Verlängerung fristgerecht kündigen wollen. Da bin ich fast ausgerastet. Himmel-Herrgott.

 

Ach, und noch 1-2 Kleinigkeiten.

 

Aber es kann doch nicht sein, das ich für zunächst 6.000 bezahle und nur 2.000 erhalte und später auf 16.000 erhöhe auf anraten von 1u1 und immernoch 2.000 erhalte und ich dann nicht aus so einem Vertrag raus komme?!? (was unser nächster Punkt ist)

 

Da muss es doch irgendwas geben um aufgrund von nichterbrachter Leistung ein Sonderkündigungsrecht zu erwirken.

Man kann uns doch jetzt nicht "zwingen" weitere zwei Jahre nur 2.000 zu bekommen obwohl wir 16.000 bestellt haben und dann da nicht mehr raus kommen?

 

Btw: Ich frage zusätzlich hier. Nicht ausschließlich. Aber vielleicht weiß hier noch jemand was "spezielleres".

Eine weitere Idee wäre es zur Verbraucherzentrale zu gehen.

 

Auf netzpolitik.org habe ich u.a. folgende Passage gefunden:

 

Zitat

[...] Eine Kündigung sei in solchen Fällen zwar in der Regel möglich („Kündigung von Dauerschuldverhältnissen“), [...]

 

 

Edit:


Speedtest von heute inklusive zweier vorherigen Speedtests:

 

speedtest.PNG.7513a4f7d63dc0fbd45fa7bcb7d06917.PNGspeedtest2.PNG.939e97ba7d0343e045ea7732b9f1139d.PNG

bearbeitet von Zaknitsch

Das ist nicht tot, was ewig liegt, bis dass die Zeit den Tod besiegt!

 

NBL ! Unsere Blood Bowl Liga am Niederrhein  Reaper´s Fantasy Skirmish-Tabletop - Warlord P500 Alien vs. Predator - Hadleys Hope

 

 

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Die haben sich gut abgesichert und geben eine Mindestgeschwindigkeit von 0,8 Mbit/s an für den 16000er Tarif. Ohne Anwalt wirst du da nichts reißen, wobei die Gerichte meistens ab 50%-60% weniger als Nominalgeschwindigkeit für den Kunden urteilen.

Megamek-Kampagnen online spielen: www.mekwars.org
Jetzt einsteigen. Kostenlos, es gibt auch nichts zu kaufen, wir handeln nicht mit euren Daten.

 

Mein aktuelles Plog: Bad Moons

 

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Aber was ist denn das für ein Beschiss?

 

Dann verkaufe ich demnächst auch eine Porsche, liefere ein Fahrrad, weil es mindestens 2 Reifen hat.

 

Ohne quark. Ich bin echt ein ruhiger Mensch. Aber hier habe ich das Fass offen.

 

Vor allem mit der "erzwungenen" Vertragsverlängerung. Wir wollten mehr Leistung von denen, kriegen einen neuen Vertrag mit mehr, die leiten aber nicht mehr und können jetzt nicht mehr raus, weil ja die 2 Wochen verstrichen waren. Wie sollten wir das denn feststellen mit der Erhöhung der Leistung (Speedtest, weiß ich jetzt auch - aber in der Regel gehe ich davon aus, das ich das oder ähnliches - hier die Erhöhung, bekomme, wenn ich das bestelle und es nicht einfach gleich bleibt bei höheren Kosten!).

 

Zumal so eine Umstellung länger als 2 Wochen laut Aussage 1u1 dauern kann.

 

Habe noch diese Urteile gefunden, die ich wohl mit in die nächste Email einpflegen werde:

 

Zitat
  • So urteilte beispielsweise das Amtsgericht Kiel (Az.: 106 C 21/11) im Sinne eines Verbrauchers, dessen DSL-Geschwindigkeit deutlich zu gering ausfiel. Die Richter entschieden, dass dem Verbraucher ein Kündigungsrecht wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage (§ 313 Abs. 3 S. 2 BGB) zusteht, wenn die vereinbarte Bandbreite um mehr als die Hälfte unterschritten wird. Mit anderen Worten: Der Kläger konnte ohne Fristsetzung kündigen, da weniger als 50 Prozent der vereinbarten Geschwindigkeit genutzt werden konnten.
  • Mit einem Urteil vom 07.05.2009 hat auch das Amtsgericht Fürth (Az.: 340 C 3088/08) entschieden, dass dem Kunden ein Kündigungsrecht zusteht, wenn die tatsächliche Bandbreite weniger als die Hälfte beträgt. Hier stützte das Gericht die außerordentliche Kündigung zwar auf § 626 BGB, im Ergebnis macht das aber keinen Unterschied.
  • Ähnlich sah es auch das Amts­gericht München am 07.11.2014 (Az.: 223 C 20760/14). Nach Meinung der Richter darf der Kunde wegen Wegfalls der Geschäfts­grund­lage außer­ordentlich kündigen, wenn bei einer vereinbarten Bandbreite von bis zu 18 Mbit/s dauer­haft nur 6 Mbit/s ankommen. Die AGB-Klausel stehe dem in einem solchen Fall nicht entgegen.
  • Neben einem Recht auf außerordentliche Kündigung könnte Ihnen sogar noch ein Anspruch auf Schadensersatz zustehen. So sprach etwa das Amtsgericht Montabaur in seinem Urteil vom 04.08.2008 (Az.: 15 C 168/08) einem Kunden die Extra-Kosten für einen DSL-Vertrag bei einem anderen Anbieter zu.

 

 

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Als "alter" Telekomer .... In den Vertragsbedingungen steht üblicherweise "bis zu .... " , wenn Deine Anbindung nicht mehr hergibt bist

Du meist am schlechteren Hebel. Da kannst Du wirklich nur klagen. Ich habe immer vor dem Vertragsabschluss aus der entsprechenden

Telekom-Seite nachgeschaut, was die maximal liefern können.

 

Ich hoffe Du hast eine Rechtsschutzversicherung, dann würde ich die verklagen.

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Das mit "vorher"-"nachher" ist ja quasi selber schuld.

 

Aber wir haben uns ja bei 1u1 informiert, wie wir schneller werden können. Woraufhin wir den neuen Vertrag bekommen haben.

Der allerdings nur mehr kostet und das gleiche liefert.

 

Und der auch noch, durch die Neuabwicklung 1 Jahr länger dauert.

 

Haben wir unter anderem auch gemacht, Bretonii. Laut 1u1-Seite ist 8000 hier leitungsbedingt möglich. Es kommen dennoch nur 2000 an. Genau wir beim billigeren Vertrag vorher. Selbst auf den können wir nicht mehr zurückwechseln, weil die Frist ja abgelaufen ist. Das kann doch nicht rechtens sein. Null - mbit wären auch möglich, weil unter "bis zu" abgesichert? Das ist doch quark hoch im Quadrat.

 

 

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vor 5 Minuten schrieb Zaknitsch:

Selbst auf den können wir nicht mehr zurückwechseln, weil die Frist ja abgelaufen ist. Das kann doch nicht rechtens sein.

 

Na ja, so wie ich das lese, betrifft die abgelaufene Zwei-Wochen-Frist ja nur dein allgemeines Widerrufsrecht. Dass der Vertragspartner die versprochene Leistung nicht erfüllt und dir daraus bestimmte Ansprüche erwachsen können (z.B. Kostenerstattung/Sonderkündigungsrecht), steht da auf einem ganz anderen Blatt. Natürlich hast du bis zu einem gewissen Grad Anspruch auf die Leistung, für die du bezahlst.

 

Ein Problem sehe ich momentan in der Beweisbarkeit. Du solltest belegen können, dass die Leistung dauerhaft nicht erbracht wird und auch nie erbracht wurde, so dass dir daraus ein Rückvergütungsanspruch erwächst, zumal das Problem ja nun seit fast 7 Monaten besteht. Das könnte für die Vergangenheit schwierig werden, auch wenn es diese telefonische Aussage gab, dass 16 Mbit bei euch nicht möglich seien. Im Zweifel wird es diese Aussage wohl niemals gegeben haben. ;) Ich würde also zumindest mal regelmäßig Speedtest-Protokolle erstellen und sammeln (falls das beweiskräftig genug ist).

 

Ich wäre in solchen Fällen auch für den Gang zum Anwalt oder zur Verbraucherzentrale. Das ist deren täglich Brot und geht meist schneller und nervenschonender, als sich als Otto-Normal-Verbraucher selbst durch Vertragsbestimmungen, aktuelle Rechtslage und einschlägige Rechtsprechung zu kämpfen. Wobei sich beim Anwalt aber die Frage stellt, wie lange du noch in dem Vertrag hängst, also wie hoch der Streitwert ist, ohne Rechtschutzversicherung wird sich das vermutlich finanziell nicht lohnen.

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Ich habe da was für Dich gefunden : https://www.dslvergleich.net/bei-zu-geringer-internetleistung-besteht-recht-auf-nachbesserung/

 

Sieht gut für Dich aus, wenn Du 1&1 mal die Knarre auf die Brust setzt.

Heil der Herrin und ihrem Champion

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Frage an evtl. anwesende Juristen (oder Leidgeplagte mit Erfahrung):

Wir haben einen Schaden, verursacht durch Tiere einer anderen Person.

Es existiert ein Video (allerdings. ca. 50m Entfernung) wie die Viecher am Streitgegenstand rummachen.

Gutachten wurde vom Gericht beauftragt und kommt zu dem Schluß: Passt alles, Schadenspuren passen exakt zu Anatomie und vorhandenen

Gegenständen an den Tieren.

Jetzt kommt die Gegenseite und bietet einen (frechen) Vergleich an und sagt das Gutachten taugt nicht (Nur Einschätzung der Gegenseite ohne Expertenbefragung).... Das ganze geht jetzt seit über drei Jahren.

Kann mir jemand Hoffnung machen, dass das bald zu einem guten Ende kommt?

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Die Frage ist, ob das Gericht ein weiteres Gutachten als gerechtfertigt 

ansieht. Wenn das erste Gutachten vom Gericht veranlasst wurde, muss 

die Gegenseite schon massive Fehler im Gutachten beweisen. Ich sehe 

gute Chancen für Dich, dass das Thema halbwegs schnell erledigt ist. 

Einem Vergleich würde ich nicht zustimmen. Das Angebot eines Vergleiches 

zeigt mir, dass die Gegenseite mit einem Scheitern rechnet und die Kosten 

minimieren will. 

Heil der Herrin und ihrem Champion

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Jungs, im Augenblick jemand an der Ostseeküste - bevorzugt Hiddensee /Rügen - zugange? 

Aus Wartungstechnischen Gründen wurde das Licht am Ende des Tunnels vorrübergehend ausgeschaltet, wir danken für Ihr Verständnis.

 

*****Champion des Imperators

"Primus inter pares" - Hoher Rat zu Terra

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Wir haben hier doch ein paar Leute im Forum die Ahnung in Sachen Arbeitsrecht haben. Ich habe heute ein eigentlich sehr interessantes Angebot bekommen, durch meinen Arbeitgeber: "Mach eine bezahlte IHK Fortbildung und du kriegst diverse Vorteile." (mal davon abgesehen, dass eine bezahlte Fortbildung mit Zertifikat immer praktisch ist)

Der Haken an der Sache: Angeblich müsste ich dann bis 2022 mich dem Arbeitgeber verpflichten, was ich definitiv nicht vor hatte. Das erscheint mir doch ein extremer Bruch des Arbeitsrechts im Zusammenhang mit dem Kündigungsschutz zu sein.

 

Ein Kollege hatte etwas ähnliches gemacht im Sinne einer Fortbildung die der Arbeitgeber bezahlt hat. Wenn er jetzt kündigt muss er das aber zurückzahlen. Der zurückzuzahlende Betrag verringert sich aber mit jedem Monat bei unserem Arbeitgeber bis es schließlich bei Null ankommt. Das hört sich für mich schon deutlich realistischer an, aber macht mich immer noch sehr stutzig.

 

Hat da hier irgendwer eine Ahnung von?

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Würde mich auch interessieren.

Wie sowas im Detail geregelt ist, bleibt mal dahingestellt, aber grundsätzlich hätte ich Verständnis, wenn ein Arbeitgeber seine Leute nicht für ANDERE Firmen weiterbilden will und daher entsprechende Regelungen schafft.

Die Fortbildung müsste man ggf extra unterschreiben und hat damit zumindest indirekt eine Ergänzung zum normalen Vertrag. 

 

Anders sähe es mMn nur aus, wenn die Fortbildung Zwang ist.

"Weg mit den Grollen, mehr Platz für Zwerge!"

"Paint like You've got a DaVinci!"

Ohne Permafrost keine Berge! Zwerge für den Klimaschutz!

You can't tell a rat that it's like just a movie. by KJS

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vor 26 Minuten schrieb Faenwulf:

Angeblich müsste ich dann bis 2022 mich dem Arbeitgeber verpflichten, was ich definitiv nicht vor hatte. Das erscheint mir doch ein extremer Bruch des Arbeitsrechts im Zusammenhang mit dem Kündigungsschutz zu sein.

 

Warum solte das ein Rechtsbruch sein? Zwingt dich ja niemand dieser Vereinbarung zuzustimmen. Wenn dein Arbeitgeber dir eine möglicherweise langwierige und teure Fortbildung finanziert, die unter Umständen (z.B. Fachwirt/Meister) einen 4-5-stelligen Betrag kostet und auch dir vermutlich letztlich einen geldwerten Vorteil auf dem Arbeitsmarkt bringt, dann tut er das sicher nicht aus Altruismus und es ist legitim, dass er seine Investition wieder reinholen möchte.

 

Anyway, eine Kostenerstattungsvereinbarung mit Bindung an eine bestimmte Verbleibedauer im Betrieb ist grundsätzlich durchaus rechtens, wie es bei deinem Kollegen ja auch geschehen ist. Allerdings gibt es Richtlinien (siehe Links), wie das im Einzelnen aussehen sollte/darf.

 

http://anwalt-im-netz.de/arbeitsrecht/fortbildungskosten-im-arbeitsrecht.html

https://www.juraforum.de/lexikon/rueckzahlungsklausel-weiterbildungskosten

 

Musst halt mal schauen, inwieweit das auf deinen konkreten Fall zutrifft, das kann ich natürlich nicht beurteilen. Dein Kündigungsrecht als solches wird davon übrigens nicht berührt, es geht ja nur um die dann fällige, zeitanteilige Rückerstattung der Kosten. 

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Gerade eben schrieb MacAbre:

 

Warum solte das ein Rechtsbruch sein? Zwingt dich ja niemand dieser Vereinbarung zuzustimmen. Wenn dein Arbeitgeber dir eine möglicherweise langwierige und teure Fortbildung finanziert, die unter Umständen (z.B. Fachwirt/Meister) einen 4-5-stelligen Betrag kostet und auch dir vermutlich letztlich einen geldwerten Vorteil auf dem Arbeitsmarkt bringt, dann tut er das sicher nicht aus Altruismus und es ist legitim, dass er seine Investition wieder reinholen möchte.

 

 

Ne, so krass ist es nicht. Wären normal von meiner Seite 500€ Selbstbeteiligung und die dauer ist, glaube ich, zwei Wochen.

 

Gerade eben schrieb MacAbre:

Musst halt mal schauen, inwieweit das auf deinen konkreten Fall zutrifft, das kann ich natürlich nicht beurteilen. Dein Kündigungsrecht als solches wird davon übrigens nicht berührt, es geht ja nur um die dann fällige, zeitanteilige Rückerstattung der Kosten. 

 

Genau, wie bei meinem Kollegen. Aber das wurde so gar nicht zu mir gesagt. Da hieß es direkt ich müsste bis 22 dort arbeiten, ohne wenn und aber. Rückzahlung von <500€ wäre ja jetzt nicht so das Problem, vor allem nicht im Vergleich zu vier Jahren Arbeitsbindung.

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Die Dauer von Rückzahlungsklauseln hängt von der Länge des Lehrgangs ab. Bei nem 2 Wochen Lehrgang (bzw. bis zu nem Monat) sind 6 Monate Bindung üblich (BAG, Urteil v. 15.9.2009, 3 AZR 173/08).

4 Jahre Bindung ist eigentlich nur üblich bei ner Lehrgangsdauer von über 2 Jahren (BAG, Urteil v. 21.7.2005, 6 AZR 452/04). Das sind dann so Dinge wie wenn die der AG nen Studium finanziert o.a. 

Siehe auch: https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/rueckzahlungsklauseln-arten-412-bindungsdauer-und-zeitliche-staffelung_idesk_PI10413_HI569071.html

 

So persönlich: wenns wirklich nur um 500€ geht (klär das ab, was die kosten wären, wenn du tatsächlich eher raus willst) kannst du es machen, man kann so was ja immer auslösen. 

Allerdings: wenn dein AG sowas vorschlägt, muss ja was sein. Entweder hält er wirklich große stücke auf dich, oder du verlangst einfach viel zu wenig Lohn :D Ich würde noch etwas nachverhandeln ;)  

 

 

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Wunder, oh Wunder, brauche ich eine neue Arbeit.

Habe ein Vorstellungsgespräch morgen. Stutzig macht mich nur eine Sache: man möchte von mir Angaben der Beschäftigungen der letzen 5 Jahre. Das ist ja grundsätzlich dem Lebenslauf zu entnehmen, aber man möchte hier den genauen Tag wissen. Genauso die Wohnsitze der letzten 10 Jahre. Finde ich irgendwie ungewöhnlich. 

Jemand dazu ne Meinung?

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lass mich mal raten: du hast so nen Formular wo das tabellarisch erfragt wird (links: von -bis rechts: Tätigkeit und kurzbeschreibung)

 

Wenn ja: ist nen reines Standardformular, das viele einfach fordern, weil, so hart das klingt, viele keinen sinnvollen Lebenslauf mehr hinbekommen.

Sofern du nen ordentlichen Lebenslauf vorlegst sollte das kein Ding sein.

 

Wohnitze dürfte es einfach darum gehen wie "steht" du bist. Wenn jemand (überspitzt) alle halbes Jahr Job und Wohnsitz wechselt, steckt dahinter halt meist ne Palette an Problemen: fliegt raus, zahlt keine Miete... solche Dinge. 

Die Daten will man um das abzugleichen: wenn man umzieht, weil man woanders nen besseren Job bekommt, daraus wird einen keiner nen Strick drehen. Permanenter Wechsel der Beschäftigungsfelder hingegen.. da fragt man dann schon mal den Bewerber warum das so war...

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Mal ne Frage: Ich sitze hier gerade daran eine Disskusionsgrundlage für einen Antidiskriminierungspassus zu erarbeiten; d.h. ich versuche die Begriffe dort möglichst kurz und allgemeinverständlich zu sinnvoll definieren (um die 100 Wörter pro begriff - bei Rassismus und Antisemetismus konnte ich ein paar mehr raus handeln)...

 

Problem ist: Was ich unter "allgemeinverständlich" verstehe ist wohl für jemanden der nicht in der Materie steht nicht verständlich genug...

 

Da Hocke ich jetzt u.a. an einer Definition für Diskriminierung; wo ich dachte Kinderspiel, dass ist ja im Grunde der Gleichheitssatz (wesentlich gleiches hat gleich und wesentlich ungleiches ungleich behandelt zu werden) - Problem:

Das scheint für Laien zu kompliziert zu sein...   ...ich Bildete ein Beispiel, was dann zwar verständlich aber für ne Disskusionsgrundlage nicht abstrakt genug (soll ja ne Definition sein) war und ne niederschwellige Erklärung wäre wiederum zu lang...

 

Habt ihr ne Idee wie man Diskriminierung so definieren kann, dass es auch ne Reinigungskraft oder nen Zeitungsbote etc. versteht, die sich nie groß mit so was auseinander gesetzt hat?   

 

„Das Ziel des Lebens ist es, sich Befriedigung zu verschaffen, ohne verhaftet zu werden.†œ
†•B.F. Skinner

 

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Diskriminierung bezeichnet eine Benachteiligung oder Herabwürdigung von Gruppen oder einzelnen Personen nach Maßgabe bestimmter Wertvorstellungen oder aufgrund unreflektierter, z. T. auch unbewusster Einstellungen, Vorurteile oder emotionaler Assoziationen.[1]

 

 

- Wikipedia.

 

Sollte jeder verstehen.

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