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KFKA zum Leben - Teil 5


Raven17

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vor 20 Minuten schrieb Zaknitsch:

Diskriminierung bezeichnet eine Benachteiligung oder Herabwürdigung von Gruppen oder einzelnen Personen nach Maßgabe bestimmter Wertvorstellungen oder aufgrund unreflektierter, z. T. auch unbewusster Einstellungen, Vorurteile oder emotionaler Assoziationen.[1]

 

 

- Wikipedia.

 

Sollte jeder verstehen.

 

Ja, das Problem bei der Definition ist, dass da noch nicht der Gleichheitssatz drinne ist - mit obenstehender Definition lege auch Diskriminierung vor, wenn man kein Kindergeld bekommt, nur weil man kein Kind ist o.ä. und das wiederum verstehen die Leute halt nicht...

bearbeitet von Darius Dunkelmond

„Das Ziel des Lebens ist es, sich Befriedigung zu verschaffen, ohne verhaftet zu werden.†œ
†•B.F. Skinner

 

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So "kompliziert" denkt das aber keiner, der damit nichts beruflich oder akademisch zu tun hat.

 

Menschen die sich nie damit auseinandergesetzt haben, verstehen unter obiger Definition Schwule, Behinderte und Neger.

 

Menschen die sich nie damit auseinandergesetzt haben, kommen gar nicht auf die Idee sich soweit damit auseinander zu setzen um sich die Kind - Kindergeld Geschichte zu bilden.

 

Bzw.: Wofür brauchst du das denn?

 

Btw.: Mich würden da echt deine Rassismus und Anitsemitismus Definitionen interessieren. Bzw. "testen" wie allgemeinverständlich du sie formuliert hast. ;)

Das ist nicht tot, was ewig liegt, bis dass die Zeit den Tod besiegt!

 

NBL ! Unsere Blood Bowl Liga am Niederrhein  Reaper´s Fantasy Skirmish-Tabletop - Warlord P500 Alien vs. Predator - Hadleys Hope

 

 

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Soweit denkt spätestens jemand, sobald er als Mann nicht am Ladys-Day Rabatt bekommt o.ä. - derzeit fühlt sich doch gefühlt ständig jemand diskriminiert, weil er keine Frau, kein Migrant und keine bedrohte Tierart ist (oder zumindest nicht als solche anerkannt wird)...

 

Das Antisemitismus hatten wir intern schon mal überarbeitet ist also nicht ausschließlich von mir:

 

 

Antisemitismus:  (auch Judenfeindlichkeit).

Antisemitismus fasst verschieden Ansichten und Ideologien zusammen, die rassistisch, diskriminierend, verleumderisch zum Judentum Position beziehen (andere semitische Gruppen sind nicht mit eingeschlossen).     

Dazu zählt auch die Ablehnung der Religion Judentum (Antijudanismus) und die Israelfeindlichkeit (Antizionismus).

Antisemitismus liegt auch vor, wenn anstelle "Jude" ein Ersatzbegriffe verwendet wird, in Verschwörungstheorien z.B. "die Rothschilds" oder "das internationale Finanzkapital".

Israelkritik ist meist antisemitisch wenn mindestens eins der drei "Ds" erfüllt ist: 

 

> Dämonisierung: z.B. Vergleich mit dem Dritten Reich, anklage wegen sogenannten "Gottesmord" etc.

> Doppelstandards: z.B. "Würde ich das auch von anderen Ländern erwarten, mich derart darüber aufregen, oder es genauso schnell glauben?"

> Delegitmierung: z.B. die Entstehung des Staates Israels, als Überreste des "Kolonialen Erbes" einfordern, oder sich auf Uralte Teilungspläne berufen. 

„Das Ziel des Lebens ist es, sich Befriedigung zu verschaffen, ohne verhaftet zu werden.†œ
†•B.F. Skinner

 

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Zitat

Soweit denkt spätestens jemand, sobald er als Mann nicht am Ladys-Day Rabatt bekommt

Nö, weil die Herren wissen, dass das die Damen anlockt.

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Jetzt einsteigen. Kostenlos, es gibt auch nichts zu kaufen, wir handeln nicht mit euren Daten.

 

Mein aktuelles Plog: Bad Moons

 

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vor 12 Minuten schrieb Darius Dunkelmond:

Antisemitismus:  (auch Judenfeindlichkeit).

Antisemitismus fasst verschieden Ansichten und Ideologien zusammen, die rassistisch, diskriminierend, verleumderisch zum Judentum Position beziehen (andere semitische Gruppen sind nicht mit eingeschlossen).     

Dazu zählt auch die Ablehnung der Religion Judentum (Antijudanismus) und die Israelfeindlichkeit (Antizionismus).

 

Ich behaupte mal, für den Postboten reichen diese Zeilen.

 

Was Ersatzbegriffe darin zu suchen haben, erschließt sich mir nicht. Ich muss doch nicht in einer Definition erwähnen, wenn ich das selbe nur anders schreibe, das dies natürlich weiterhin für die Definition gilt.

 

Die 3Ds empfinde ich als "to much" und gehören eher in die Kategorie "ab wann" und nicht "was ist".

 

Aber daher auch die Frage, für wen, bzw. für was brauchst du das?

 

Das ist nicht tot, was ewig liegt, bis dass die Zeit den Tod besiegt!

 

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vor 1 Minute schrieb Zaknitsch:

 

Ich behaupte mal, für den Postboten reichen diese Zeilen.

 

Was Ersatzbegriffe darin zu suchen haben, erschließt sich mir nicht. Ich muss doch nicht in einer Definition erwähnen, wenn ich das selbe nur anders schreibe, das dies natürlich weiterhin für die Definition gilt.

 

Die 3Ds empfinde ich als "to much" und gehören eher in die Kategorie "ab wann" und nicht "was ist".

 

Aber daher auch die Frage, für wen, bzw. für was brauchst du das?

 

 

Soll wie gesagt eine Disskusionsgrundlage für einen Antidiskriminierungspassus werden. Der steht in diversen Vereinbarungen mit Klienten und das ist dazu da, das man sich darauf berufen kann, wenn die Nachfrage kommt, was man mit den einzelnen begriffen meint bzw. zum Konflikt darüber kommt, wo man vor weiteren Diskussionen dann das Ding nehmen kann und sagen kann "das verstehen wir hier darunter; würden sie da mitgehen?"  

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„Das Ziel des Lebens ist es, sich Befriedigung zu verschaffen, ohne verhaftet zu werden.†œ
†•B.F. Skinner

 

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Am 17.5.2018 um 20:02 schrieb Darius Dunkelmond:

Antisemitismus:  (auch Judenfeindlichkeit).

Antisemitismus fasst verschieden Ansichten und Ideologien zusammen, die rassistisch, diskriminierend, verleumderisch zum Judentum Position beziehen (andere semitische Gruppen sind nicht mit eingeschlossen).     

Dazu zählt auch die Ablehnung der Religion Judentum (Antijudanismus) und die Israelfeindlichkeit (Antizionismus).

Antisemitismus liegt auch vor, wenn anstelle "Jude" ein Ersatzbegriffe verwendet wird, in Verschwörungstheorien z.B. "die Rothschilds" oder "das internationale Finanzkapital".

Israelkritik ist meist antisemitisch wenn mindestens eins der drei "Ds" erfüllt ist:

 

Ich persönlich empfinde die Wörter 'rassistisch' und 'diskriminierend' mittlerweile als zu leere Füllworte, die jeder in seinem Kopf mit einer eigenen Bedeutung versieht. Ohne eine grundlegende Definition, unter der sich alle Beteiligte (mehr oder weniger gut) sammeln können, erscheinen sie mir eher als hohle Phrase.

Wenn es eine Diskussiongrundlage sein soll, dann würde ich folgende Formulierung als Einleitung vorschlagen:

 

Antisemitismus fasst verschiedene tradierte Ansichten und Ideologien zusammen, die in einem eingebildeten (imaginierten) Wesen des 'Juden' die Grundlage alles Bösen, Niederträchtigen, Schlimmen und Verwerflichen dieser Welt verorten.

 

 

Hier noch ein Vorschlag für weitere Diskussionsrunden: Versucht doch mal, die Kategorisierenden Begriffe bei Beschreibungen zu vermeiden, indem sämtliche Variationen von diversen *ismen, Antisemitismus, Diskriminierung, etc. vermieden werden. Also effektiv eine Runde Tabu, damit nicht mit den Kategorien um sich geworfen wird, sondern der Fokus auf der tatsächlichen Handlung liegen.

Nicht: 'Der hat mich sexistisch beleidigt' sondern 'Er hat folgende Taten begannen: ..., was ich in ihrer Gesamtheit und im Kontext durchaus als sexistisch bewerten würde'.

 

Ich bin gespannt, welche Erfahrungen sich daraus ergeben :)

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Wenn böse Zungen sich verknoten und die Dummheit wieder zirkuliert,

wächst in jedem schwachen Herz die Intoleranz. Ein Angriff als Verteidigung,

und die Schlacht beginnt.

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Servus kann mir hier jemand weiterhelfen? Ich habe auf den 31.08. gekündigt und noch 11 Resturlaubstage, davon 4 der gesetzlichen 20 Urlaubstage und 7 weitere Urlaubstage. Kann ich mir jetzt alle 11 auszahlen lassen oder nur die 4 gesetzlichen?

 

Danke und VG

 

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-James Dean

 

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Ähm alle? Die stehen dir laut Arbeitsvertrag zu?

 

Jahresurlaub-Anspruch * gearbeitete Zeit des Jahres-Anteil bis zum Austritt in % - bereits genommener Urlaub des Jahres  = Resturlaubsanspruch zum Ende der Beschäftigung?

 

 

 

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Warhammer CE - ein Regelwerk für passionierte Warhammerspieler! Angewendet in den folgenden Kampagnen

Das Götzenbild des Gork (2017)

DIe Tränen der Isha (2018)

Der Groll des Drong - (2019-2020)

Waaagh! Grom! (aktuell)

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vor 2 Stunden schrieb Halbling:

Servus kann mir hier jemand weiterhelfen? Ich habe auf den 31.08. gekündigt und noch 11 Resturlaubstage, davon 4 der gesetzlichen 20 Urlaubstage und 7 weitere Urlaubstage. Kann ich mir jetzt alle 11 auszahlen lassen oder nur die 4 gesetzlichen?

 

Danke und VG

 

 

Auszahlung geht grundsätzlich nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. Dabei ist zu beachten, dass Du grundsätzlich gehalten bist, zu versuchen, den Urlaub zu nehmen - eine Verordnung, Dich bis zum letzten Tag arbeiten zu lassen, gilt dabei als solche Zustimmung des Arbeitgebers.


Unabhängig davon muss man wissen, dass sich nach § 11 Bundesurlaubsgesetz das Urlaubsentgelt nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, den der Arbeitnehmer in den letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt erhalten hat bemisst. Zum Arbeitsentgelt für die Urlaubsabgeltung gehören auch die Zulagen, die im Zusammenhang mit der Arbeitsleistung stehen (u.a. Schicht-, Gefahren-, Auslands-, Bereitschaftsdienst-, Schmutzzulagen). Hingegen werden angefallene Überstundenvergütungen, Spesen, Fahrgeld und einmalige Leistungen wie Weihnachtsgeld nicht in die Berechnung einbezogen.

 

Beachte außerdem, dass Dir aufgrund der Kündigung nach dem 30.06. der VOLLE JAHRESURLAUB zusteht (positiv), inwieweit Du diesen nimmst / Dir auszahlen läßt, sich aber auf Dein neues Beschäftigungsverhältnis (soweit Du im gleichen Kalenderjahr im Anschluss wieder eins aufnimmst) auswirkt (negativ).

 

 

BG!

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Aus Wartungstechnischen Gründen wurde das Licht am Ende des Tunnels vorrübergehend ausgeschaltet, wir danken für Ihr Verständnis.

 

*****Champion des Imperators

"Primus inter pares" - Hoher Rat zu Terra

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vor 58 Minuten schrieb Moscha:

Ähm alle? Die stehen dir laut Arbeitsvertrag zu?

 

Jahresurlaub-Anspruch * gearbeitete Zeit des Jahres-Anteil bis zum Austritt in % - bereits genommener Urlaub des Jahres  = Resturlaubsanspruch zum Ende der Beschäftigung?

 

 

 

 

 

Das gilt nur bei Arbeitsverhältnisende bis 30.06.

Scheidet der Arbeitnehmer in der ersten Jahreshälfte, also bis zum 30.06. des Jahres aus, gibt es bei der Berechnung der Resturlaubsansprüche regelmäßig keine Probleme. Die Höhe des Urlaubsanspruchs richtet sich nach der anteiligen Dauer des Arbeitsverhältnisses. Steht dem Arbeitnehmer beispielsweise ein Jahresurlaub von 30 Werktagen zu und scheidet er mit Ablauf des 30.06. aus dem Unternehmen aus, erhält er anteiligen Urlaub von 15 Werktagen.

 

Scheidet der Mitarbeiter aber in der zweiten Jahreshälfte aus dem Betrieb aus, steht ihm laut Bundesurlaubsgesetz der volle Jahresurlaub zu - wenn das Arbeitsverhältnis mindestens seit dem 1. Januar des Jahres bestand. Im dazugehörigen Gesetzestext zu § 4 BUrlG heißt es: "Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben."

In letzterem Fall gibt es jedoch eine Ausnahme, wenn der Arbeitsvertrag eine "pro rata temporis"-Klausel (dt. zeitanteilig) beinhaltet. Damit ist eine Regelung gemeint, nach der die Firma den Urlaub für das Eintrittsjahr oder auch das Austrittsjahr nur anteilig gewährt. Diese anteilige Berechnung betrifft jedoch nur die Urlaubstage, die über den Mindesturlaub hinausgehen. Dieser beträgt bei einer 5-Tage-Woche 20 Urlaubstage. 

Ist diese Klausel nicht im Arbeitsvertrag enthalten, steht Mitarbeitern ab der zweiten Jahreshälfte der volle Jahresurlaub zu.

 

 

BG

 

 

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Danke Euch! Habe gerade in meinem Vertrag nachgelesen, daß ich im Eintritts- und Austrittsjahr nur einen anteiligen Anspruch habe. Und daß der vertragliche Urlaub, der zum Ende des Arbeitsverhältnisses nicht genommen ist, nicht abzugelten ist. Ich versteh nicht ganz, was da steht. Ich habe also nur einen anteiligen Anspruch, soweit o.k. Und wenn ich den nicht nehme, wird er nicht abgegolten?

 

Ich habe mich mit meinem AG darauf geeinigt, mir den Urlaub auszahlen zu lassen. Und da hieß es zu mir, ich könne mir die noch ausstehenden 4 Tage des gesetzlichen Anspruchs von 20 Tagen auszahlen lassen, die 7 Tage, die ich darüberhinaus für das ganze Jahr noch hätte, aber nicht. Ist das korrekt?

bearbeitet von Halbling
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Wie ist denn Dein genereller Urlaubsanspruch?

Wie hast Du gearbeitet (Stunden und Tage / Woche)?

 

 

BG

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# dann hast Du also erstmal nur den gesetzlichen Anspruch - > 5 Tage Woche = 20 Arbeitstage Urlaub.

 

Die 20 Tage stehen Dir voll zu und wenn Dir hier noch 4 fehlen, ja, dann kannst Du die nehmen - oder Dir auszahlen lassen.

Beachte aber, dass dies als Sonderzahlung gesondert lohnversteuert wird und nur wenig netto vom brutto übrig bleibt. Bei unter 5 Tagen hast Du meist mehr Aufwand, als Nutzen - es sei denn, Du machst einen Jahreslohnsteuerausgleich.

 

Beachte außerdem, dass Du dann dieses Jahr Deinen Urlaub weg hast. Auch bei einem neuem AG erwirbst Du erst im neuen Jahr wieder einen neuen Urlaubsanspruch.

 

************

 

Ja, da Du die prt Regel im Arbeitsvertrag hast, hast Du keine Chance, Dir irgendwie die 7 Tage zu erbeuten.

Sry, dass es hier keine positivere Antwort gibt.

 

 

BG

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Alles klar, danke! :) Dann sind die 7 Tage eben weg, schade. Neuer AG steht erstmal nicht an, ich werd mit meiner Freundin ab Oktober ne Weile verreisen und es ist noch nicht sicher, ob wir wieder zurück nach Deutschland kommen. 

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vor 8 Minuten schrieb Halbling:

Alles klar, danke! :) Dann sind die 7 Tage eben weg, schade. Neuer AG steht erstmal nicht an, ich werd mit meiner Freundin ab Oktober ne Weile verreisen und es ist noch nicht sicher, ob wir wieder zurück nach Deutschland kommen. 

 

Bist du dann "Privatier"? Finanziell unabhängiger Gigolo auf Weltreise. Das hat was :D

 

 

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vor 1 Minute schrieb Moscha:

 

Bist du dann "Privatier"? Finanziell unabhängiger Gigolo auf Weltreise. Das hat was :D

 

 

 

Leider nicht, aber für n paar Monate reichts. ;D

 

 

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vor 42 Minuten schrieb Bloodknight:

Naja, ist ja jobmarkttechnisch ein guter Zeitpunkt dafür.

 

Da hast du auf jeden Fall recht. Mir geht das (berufliche :D ) Rumreisen auch auf den Sack; kein Job ist es wert, daß man sein Leben dafür eintauscht. 

bearbeitet von Halbling
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Aber derzeit hat man doch mit den entsprechenden Qualifikationen am Markt beste Chancen. Da entfällt das rumreisen doch, wenn man es nicht will.

 

Heil der Herrin und ihrem Champion

Windeln und Politiker sollten regelmäßig ausgetauscht werden - aus dem selben Grund!

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vor einer Stunde schrieb Bretonii:

Aber derzeit hat man doch mit den entsprechenden Qualifikationen am Markt beste Chancen. Da entfällt das rumreisen doch, wenn man es nicht will.

 

 

Sagen wir so, momentan ist auch die private Flexibilität noch insofern gegeben, als daß wir das einfach machen können. In 2-3 Jahren wird dann vermutlich endgültig der Ernst des Lebens ausgebrochen sein, mit Kredit, Kindern usw usf. :) 

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