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TabletopWelt

Freischaltung Marktplatz


Empfohlene Beiträge

vor 44 Minuten schrieb Gefallener Engel:

Ein dreifaches Hoch auf die Bürokraten und Sesselfurzer in Brüssel, Berlin und wo auch immer.  :mauer:

 

Naja, ich kann sie schon verstehen, denn bisher war es so, dass Anbieter wie Amazon oder ebay nicht für die Umsatzsteuer verantwortlich waren. Aber gerade größere Händler sitzen meist im außereuropäischen Ausland, während ihre Wahre in deutschen oder zumindes EU-internen Lagern liegt. Dadurch führen die Händler keine USt ab, weil sie im Ausland sitzen, der Käufer zahlt keine USt, weil die Ware nicht über den Zoll muss und Amazon zahlt keine USt, weil sie ja nichts verkaufen. Deswegen verstehe ich schon, dass da ein Gesetz her muss, das die Anbieter solcher Handelsplattformen in Pflicht nimmt. Das Problem ist, dass solche Gesetze immer recht allgemein gehalten sind, so dass auch Bereiche betroffen werden, die eigentlich gar nicht als Ziel der Maßnahme gedacht waren.

 

Man könnte es so sehen, als wenn in 40k grundsätzlich alle Schusswaffen auf die 4+ treffen und GW sagt nun, um die Orks in den Nahkampf zu zwingen "alle Grünhäute haben -1 auf ihre Trefferwürfe im Fernkampf". Tja, blöd für Kroot, denn die haben auch grüne Haut. Also muss man nun, in den Regeln wie im Gesetz, entweder genauer spezifizieren, wer betroffen ist und wer nicht, oder damit leben, dass manche halt Pech haben. Ersteres ist vorzuziehen und GW macht das, indem es einzelnen Einheiten Profile zuordnet, wo der genaue Trefferwurf festgelegt wird. Im Gesetz ist das aber schwieriger, denn Die Regierung kann nicht jedes Unternehmen separat unter die Lupe und für jedes einzelne ein Gesetz raus bringen. Also sagen sie "jetzt erstmal alle", und definieren dann später die Ausnahmeregelungen. Die Alternative wäre "erstmal keiner" und dann die zu spezifizieren die doch zahlen müssen. Und da solche Spezialfälle länger dauern, geht man halt den ersten Weg, bei dem man die großen Firmen direkt besteuern kann. Dass einzelne Onlineforen dann erstmal ihren Marktplatz schließen müssen, ist aus Sicht der Regierung ein kleines Übel, wenn überhaupt, da es sich nicht wirklich auf die Wirtschaft oder die Steuereinnahmen auswirkt.

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Der Artikel betrifft uns jetzt doch nicht mehr, da es eine genauere Präzisierung dessen, was ein elektronischer Marktplatz ist gegeben hat, bzw. wir diese gefunden haben. Kurz und sehr Laienhaft formuliert müssten die Käufe und Verkäufe dazu mechanisch direkt über eine Softwarelösung laufen und in der Software passieren statt über PMs und Threads. (Heißt es müsste so ähnlich wie bei Amazon oder Ebay laufen)

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So poste ich als Moderator, so poste ich als Admin, so als Forenbetreiber und so poste ich als ganz normaler User.

Die Taten eines Moderators, eines Tabletopers, eines Rollenspielers und eines Turnierorganisators oder Sir Löwenherz blogt.
In diesen Bereichen bin ich üblicherweise  moderativ tätig und regelmässig als User unterwegs : Turniere und Events, The 9th Age, Schlachtberichte, Age of Sigmar

www.the-ninth-age.com = ein cooles Community gesteuertes System (Achtung Schleichwerbung, ich arbeite im dortigen Team mit)

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Am 10.3.2019 um 08:26 schrieb Sir Löwenherz:

Der Artikel betrifft uns jetzt doch nicht mehr, da es eine genauere Präzisierung dessen, was ein elektronischer Marktplatz ist gegeben hat, bzw. wir diese gefunden haben. Kurz und sehr Laienhaft formuliert müssten die Käufe und Verkäufe dazu mechanisch direkt über eine Softwarelösung laufen und in der Software passieren statt über PMs und Threads. (Heißt es müsste so ähnlich wie bei Amazon oder Ebay laufen)

 

Hättest du da eine Quellenangabe für mich zum nachlesen? Ich habe nämlich auch schon nicht "offizielle" Websiten gefunden, auf denen es hieß, dass es nur "steuerbare" Umsätze betreffen würde, wovon ich aber im Gesetz selber nichts lesen konnte.

Auf der Seite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz steht:

(5) Ein elektronischer Marktplatz im Sinne dieser Vorschrift ist eine Website oder jedes andere Instrument, mit dessen Hilfe Informationen über das Internet zur Verfügung gestellt werden, die es einem Dritten, der nicht Betreiber des Marktplatzes ist, ermöglicht, Umsätze auszuführen.
(6) Betreiber im Sinne dieser Vorschrift ist, wer einen elektronischen Marktplatz unterhält und es Dritten ermöglicht, auf diesem Marktplatz Umsätze auszuführen.
 
Liest sich für mich nicht, als würde es euch ausschließen.
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Hallöle auch von mir der Antrag auf Freischaltung für den Markplatz, ich würde gerne mal durchschlendern :) Ich Danke für die Bemühungen im Voraus :) 

Songonso's Abenteuer in der Alten Welt (Aktuell: Road to "Der Groll des Drong Kampagne "

 

Die Alten sind vergeßlich; doch wenn alles Vergessen ist, wird er sich noch erinnern mit manchem Zusatz, was er an dem Tag für Stücke tat: dann werden unsre Namen, geläufig seinem Mund wie Alltagsworte, bei ihren vollen Schalen frisch bedacht! Der wackre Mann lehrt seinem Sohn die Märe, und nie von heute bis zum Schluß der Welt wird Crispin Crispian vorübergehn, daß man nicht uns dabei erwähnen sollte, uns wen'ge, uns beglücktes Häuflein Brüder: Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der wird mein Bruder; sei er noch so niedrig, der heut'ge Tag wird adeln seinen Stand. Und Edelleut' in England, jetzt im Bett', verfluchen einst, daß sie nicht hier gewesen, und werden kleinlaut, wenn nur jemand spricht, der mit uns focht am Sankt Crispinus-Tag.

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Am 12.3.2019 um 22:38 schrieb Equilibrium:

 

Hättest du da eine Quellenangabe für mich zum nachlesen? Ich habe nämlich auch schon nicht "offizielle" Websiten gefunden, auf denen es hieß, dass es nur "steuerbare" Umsätze betreffen würde, wovon ich aber im Gesetz selber nichts lesen konnte.

Auf der Seite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz steht:

(5) Ein elektronischer Marktplatz im Sinne dieser Vorschrift ist eine Website oder jedes andere Instrument, mit dessen Hilfe Informationen über das Internet zur Verfügung gestellt werden, die es einem Dritten, der nicht Betreiber des Marktplatzes ist, ermöglicht, Umsätze auszuführen.
(6) Betreiber im Sinne dieser Vorschrift ist, wer einen elektronischen Marktplatz unterhält und es Dritten ermöglicht, auf diesem Marktplatz Umsätze auszuführen.
 
Liest sich für mich nicht, als würde es euch ausschließen.

@Sir Löwenherz

 

Gibts da was neues zu?

Eine Präzisierung der Präzisierung?

"Weg mit den Grollen, mehr Platz für Zwerge!"

"Paint like You've got a DaVinci!"

Ohne Permafrost keine Berge! Zwerge für den Klimaschutz!

You can't tell a rat that it's like just a movie. by KJS

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Unser Kollege @sackratte hat folgendes ausgegraben:

 

Zitat

(BMF Schreiben vom 28.01.2019)

20
§ 25e Abs. 5 UStG enthält die Definition des elektronischen Markplatzes, der unter die neu eingeführten gesetzlichen Regelungen fällt. Nicht unter die Regelungen fallen elektronische Marktplätze, die das vorgesehene Erfordernis, dass es einem Dritten, der nicht Betreiber des elektronischen Marktplatzes ist, ermöglicht wird, über diesen elektronischen Marktplatz Umsätze auszuführen, nicht erfüllen (sog. Vermittlungsmarktplatz, der die Funktion eines „Schwarzen Brettes“ übernimmt). In diesen Fällen kann sich der Nutzer über bestehende Angebote Dritter informieren und Kontakt zu einem möglichen Vertragspartner aufnehmen. Das für einen Umsatz i. S. d. UStG erforderliche Rechtsgeschäft wird nicht auf der Vermittlungsplattform rechtlich begründet, sondern über einen anderen Weg und zu einem anderen Zeitpunkt.

und

12
[...]
Grundlage für die rechtliche Begründung einer Lieferung ist ein Kaufvertrag. Zivilrechtlich kommt ein Kaufvertrag durch übereinstimmende Willenserklärung, Angebot und Annahme der den Vertrag schließenden Parteien (Verkäufer/Lieferer und Käufer/Lieferempfänger) zustande. Eine Lieferung gilt als auf einem elektronischen Marktplatz rechtlich begründet, wenn der Kaufvertrag mit Hilfe eines automatisierten Bestellvorgangs zustande gekommen ist, der auf dem elektronischen Marktplatz durchgeführt wurde.

 

 

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Ich kann es ja bei Bedarf jederzeit hervor holen.

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@Sir Löwenherz Danke für den Hinweis! Aber wie rechtlich bindend ist denn dieses Schreiben? Ich kenne mich da leider nicht so aus. Müsste die genaue Definition was ein Marktplatzbetreiber ist, der unter diese Regelung fällt, nicht auch im § 25e Abs. 5 UStG  genau so festgehalten sein wie es oben steht um rechtlich bindend zu sein?

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Am ‎11‎.‎04‎.‎2019 um 14:15 schrieb songonso:

Hallöle auch von mir der Antrag auf Freischaltung für den Markplatz, ich würde gerne mal durchschlendern :) Ich Danke für die Bemühungen im Voraus :) 

Ich wiederhole meinen Antrag :) 

Songonso's Abenteuer in der Alten Welt (Aktuell: Road to "Der Groll des Drong Kampagne "

 

Die Alten sind vergeßlich; doch wenn alles Vergessen ist, wird er sich noch erinnern mit manchem Zusatz, was er an dem Tag für Stücke tat: dann werden unsre Namen, geläufig seinem Mund wie Alltagsworte, bei ihren vollen Schalen frisch bedacht! Der wackre Mann lehrt seinem Sohn die Märe, und nie von heute bis zum Schluß der Welt wird Crispin Crispian vorübergehn, daß man nicht uns dabei erwähnen sollte, uns wen'ge, uns beglücktes Häuflein Brüder: Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der wird mein Bruder; sei er noch so niedrig, der heut'ge Tag wird adeln seinen Stand. Und Edelleut' in England, jetzt im Bett', verfluchen einst, daß sie nicht hier gewesen, und werden kleinlaut, wenn nur jemand spricht, der mit uns focht am Sankt Crispinus-Tag.

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vor 23 Minuten schrieb Morente:

Hallöchen, ich starte mal noch einen dritten Versuch!

 

Würde mich nach wie vor sehr darüber freuen, freigeschaltet zu werden. @Velox und @songonso wahrscheinlich auch :)

Wie Bolle :ok:

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Songonso's Abenteuer in der Alten Welt (Aktuell: Road to "Der Groll des Drong Kampagne "

 

Die Alten sind vergeßlich; doch wenn alles Vergessen ist, wird er sich noch erinnern mit manchem Zusatz, was er an dem Tag für Stücke tat: dann werden unsre Namen, geläufig seinem Mund wie Alltagsworte, bei ihren vollen Schalen frisch bedacht! Der wackre Mann lehrt seinem Sohn die Märe, und nie von heute bis zum Schluß der Welt wird Crispin Crispian vorübergehn, daß man nicht uns dabei erwähnen sollte, uns wen'ge, uns beglücktes Häuflein Brüder: Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der wird mein Bruder; sei er noch so niedrig, der heut'ge Tag wird adeln seinen Stand. Und Edelleut' in England, jetzt im Bett', verfluchen einst, daß sie nicht hier gewesen, und werden kleinlaut, wenn nur jemand spricht, der mit uns focht am Sankt Crispinus-Tag.

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@Morente@Velox und @songonso willkommen auf dem Markt.

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Am 19.7.2019 um 05:56 schrieb Alpharius20:

Hallo, 

Ich möchte mich hiermit für eine Freischaltung des Marktplatzes anmelden. 

Vielen Dank :D


 

 

vor 23 Stunden schrieb Burson_Carpathian:

Ich erneuere mein Aufnahmegesuch noch einmal! :)

 

Ihr solltet jetzt beide Zugang haben.

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