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3D-Drucker/Tattoo – rechtliche Frage.


Farbteufel

Empfohlene Beiträge

Morgen zusammen.

 

Ich bin nicht ganz sicher ob es das Thema schon gibt (ich habe nichts gefunden) oder hier ganz passend ist. Ich erhoffe mir natürlich Antworten mit Quelle oder besser: Antworten von Leuten die aus diesem Berufszweig stammen.

 

Wie sieht es mit dem Urheberrecht bzw. dem Copyright bei 3D-Modellen (Tattoos) aus? Unser Platzhirsch aus England, so vermute ich mal, findet es bestimmt nicht lustig. Klar, ich kauf mir einen Satz Minis für 50€ oder lass mir bei nem Kumpel welche ausdrucken für 15€.

Ich weiß, noch sind die 3D-Drucker nicht perfekt. Aber die Technik geht ja weiter. Und die Tatsache selbst, ändert sich nicht, nur weil die Qualität schlechter ist.

 

Hier eine kleine Überleitung:

 

Bei jungen Frauen (hier in der Gegend zumindest) sind gerade sehr Disney-Tattos in. Ich hab schon mal bei zwei oder drei Künstlern angefragt, aber nie eine richtige Antwort bekommen. Steche ich einem Kunden ein Bild von Donald auf die Haut und lasse mich dafür bezahlen, verdiene ich doch de facto am geistigen Eigentum von anderen.

 

Weiß jemand mehr? Würde mich freuen von euch zu hören

 

 

 

Farbteufel

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Zu den Tattoos kann ich nix sagen.

 

Was das Nachdrucken von Bitz oä angeht, ist es meines Wissens zumindest abhängig davon, für welchen Zweck Du das machst.

Sofern ich es lediglich für mich mache, sollte es kein Problem sein.

Sobald man aber anfängt, das auch an Freunde zu verteilen - reiner Selbstkostenpreis versteht sich - wird es mit Sicherheit knifflig, WENN jemand mit schlechter Laune genauer hinschaut.

Es gibt in dem Bereich sicher eine Grauzone oder auch Interpretationsspielraum, aber die genauen rechtlichen Gegebenheiten kenne ich nicht.

 

Auf der anderen Seite ist das Wichtigste wohl, es nicht "kommerziell" zu machen. Solange Du es nicht selbst druckst und dann auf eBay vertickst, solltest Du sicher sein.

Und bei Miniaturen sieht man ja auch viele Hersteller, die zB eine Not-LaraCroft im Angebot haben.

 

Das Allerwichtigste dürfte wohl sein, nicht die jeweilig betroffene Firma direkt zu fragen ...

"Weg mit den Grollen, mehr Platz für Zwerge!"

"Paint like You've got a DaVinci!"

Ohne Permafrost keine Berge! Zwerge für den Klimaschutz!

You can't tell a rat that it's like just a movie. by KJS

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Ich hatte da auch schon mal ein wenig nach gestöbert, wie sich das verhält wenn man zb. "Klone" druckt...

Bei der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin fand ich einen Artikel...allerdings von 2016.

Ka. ob oder was sich seitdem vielleicht verändert hat.

Danach dürfen Drucke, in beschränkter Auflage, auch an Freunde und Verwandte abgegeben werden.

Ähnlich wie bei mitschnitten aus Radio und Fernsehen, oder Kopien gekaufter Musik.

Der Verkauf auf ebay und co. ist natürlich nicht erlaubt.

Obwohl da immer mal Produkte angeboten werden...in der Regel als "gebraucht".

Ich kann mir aber nicht vorstellen das der verkauf dann legal ist.

Wobei es ja auch Druckvorlagen gibt die die Kommerzielle Nutzung nicht verbietet.

Wie aber sieht es aus, wenn es den "Klon" gar nicht als Original Modell gibt?

Und vielleicht nur ein paar Kleinteile einem Original Modell entsprechen..der Rest nur am Design angelehnt ist?

Fragen über Fragen..:D 

Die Privatkopie

Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch sind nach §53 UrhG auch bei urheberrechtlich geschützten Werken ohne die Zustimmung des Urhebers zulässig. Es dürfen auch Vorlagen anderer Urheber – beispielsweise Vorlagen aus dem Internet gedruckt werden. Dafür gelten einige Bedingungen: Die Anzahl der Vervielfältigungsstücke muss klein gehalten werden. Bei einer Stückzahl von maximal 7 Kopien gingen die Gerichte bisher von einer privaten Nutzung aus. Diese Vervielfältigungsstücke dürfen auch an Freunde und Verwandte unentgeltlich weitergereicht werden. Allerdings darf der Druckende keine Gegenleistung für die Werkstücke erhalten, da die Werkstücke sonst einem Erwerbszweck dienen. In diesem Fall würde es sich um ein Plagiat handeln. Außerdem darf die Druckvorlage nicht aus einer offensichtlich rechtswidrigen Quelle stammen. Eine Definition einer offensichtlichen Rechtswidrigkeit ist bisher nicht getroffen worden. Indizien können dabei helfen, offensichtlich rechtswidrige Quellen zu erkennen: Der Nutzer sollte die Herkunft der Druckdatei beachten. Es gibt Websites, die Vorlagen zum Download anbieten. Diese können je nach Anbieter entgeltlich oder unentgeltlich heruntergeladen werden und beinhalten üblicherweise einen Vermerk über die erlaubte Nutzung.

Bei Dateien, die per Filesharing heruntergeladen werden können muss im Allgemeinen davon ausgegangen werden, dass die Quelle rechtswidrig ist. Auch ein Blick auf das sonstige Angebot der Plattform kann Aufschluss über eine mögliche Rechtswidrigkeit geben. Der Nutzer sollte sich fragen, ob die angebotenen Vorlagen sonst einem Erwerbszweck dienen oder sogar mit Markennamen bezeichnet sind. Der Design-Lampenschirm, der im Einzelhandel vertrieben wird, darf also nicht heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Eine Privatkopie kann auch entstehen, indem ein vorhandenes Werk mithilfe eines CAD-Programms nachmodelliert wird oder mit Hilfe eines 3D-Scanners eingescannt wird. Ein auf diese Art und Weise hergestelltes geschütztes Objekt – wie der Design-Lampenschirm – darf unter Einhaltung der genannten Bedingungen gedruckt und auch weitergegeben werden.

Die Druckvorlage darf ebenfalls unter Einhaltung dieser Bedingungen weitergegeben werden. Allerdings darf diese nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, also beispielsweise ins Netz gestellt werden.

 

Quelle:

https://wirtschaftsrecht-news.de/2016/01/urheberrecht-beim-privaten-3d-druck-plagiat-oder-privatkopie/

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"Es gibt keine Verbindung zwischen Politik und Wahrheit!" (Londo Mollari )

 

"Ich malte sie, ich malte sie. Den Rücken, den Hintern, den Bauch, den Busen, das Knie.

Noch keine malte ich vorher wie sie!" (John Wayne )

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