1) Im Waldelfen-AB steht grundsätzlich, dass ein Charakter Feen erhalten darf. Dort steht auch, dass ein AST eine mag. Standarte erhalten darf. 2) Im RB steht, dass ein AST mit mag. Standarte keine weiteren mag. Gegenstände erhalten darf. 3) Im Waldelfen AB steht implizit, dass Feen keine magischen Gegenstände sind. Das o.g. Verbot greift also nicht. 4) Nirgends steht, dass man mit einer mag. Standarte keine Feen mehr erhalten darf. Also auch kein direktes Sonderverbot. => Rein durch die Regeln ist es sehr zweifelsfrei erlaubt (außer mir fehlt eine Stelle aus dem WE-AB), einen AST mit KB und Spinnlingen zu spielen (worauf du ja vermutlich hinaus willst ). Bleibt bloß die Frage, ob man es spielen sollte, nur weil es erlaubt ist, oder ob die "Ethik" einem das verbietet. Da ich aber auch den Pfeilhagel-AST völlig ok finde, kannst du dir sicher denken, dass mich auch ein solcher Feen-AST nicht stören würde. Edit: Wenn im WE-AB tatsächlich steht, dass Feen exakt wie mag. Gegenstände ausgewählt werden, dann scheint mir eine Fee für den AST wohl doch verboten. Er müsste sie schließlich genauso wählen, wie einen mag. Gegenstand. Den darf er aber nicht haben.